Websites für anwaltskanzleien und rechtsanwälte
Websites für Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte.
Die Kanzlei, die heute nicht online ist, verliert die nach 1985 geborenen Mandanten. Doch der Anwaltsberuf unterliegt besonderen Schranken: Die anwaltliche Berufsordnung (art. 35) verlangt informierende, nicht werblich-vergleichende oder suggestive Kommunikation; die Kammerzugehörigkeit muss ausgewiesen werden; das Berufsgeheimnis gilt auch für das, was Sie auf der Website schreiben. Wir bauen seriöse, nüchterne Kanzlei-Websites mit klaren Fachgebieten, Anwaltsprofilen mit echten Qualifikationen und einem Rechtsblog, der langfristig SEO bringt, ohne in Clickbait abzurutschen.
Häufige Herausforderungen in der Branche
Was die digitale Präsenz von Unternehmen dieser Branche typischerweise bremst oder zurückhält.
Wie wir sie lösen
Die Funktionen und Lösungen, die wir standardmäßig bei einem anwaltskanzleien und rechtsanwälte-Projekt einsetzen.
- Detaillierte Fachgebiete (Zivil-, Straf-, Arbeits-, Familien-, Steuer-, Gesellschaftsrecht)
- Anwaltsprofile mit Kammereintragung, Spezialisierungen, Publikationen
- Rechtsblog mit Gesetzes- und Rechtsprechungsaktualisierungen
- Beratungsformular mit Vorqualifizierung (Fachgebiet, Dringlichkeit, Mandantentyp)
- Anonymisierte Fallbeispiele unter Wahrung des Berufsgeheimnisses
- Transparenzbereich (Kammer, PEC, Berufshaftpflicht, Umsatzsteuernummer)
- Anbindung an Kanzleiverwaltungssysteme (Cliens, ConsCloud, OpenStudio, Giuffrè)
- Optionaler geschützter Mandantenbereich zum verschlüsselten Dokumentenaustausch
- Strenges Cookie-Banner und Datenschutzerklärung (Verarbeitung von Justizdaten art. 10 GDPR)
- Lokales SEO auf 'Scheidungsanwalt + Stadt', 'Anwaltskanzlei + Fachgebiet'
Meistgefragte Services von Unternehmen dieser Branche
Die Bereiche, auf die wir uns konzentrieren, wenn wir mit einem neuen anwaltskanzleien und rechtsanwälte-Kunden starten.
Anwaltliche Berufsordnung art. 35 (Informationen zum Beruf: wahrheitsgemäß, nicht vergleichend, nicht missverständlich, nicht suggestiv). Berufsrechtsgesetz 247/2012. Pflicht zu PEC, Kammereintragung, Berufshaftpflichtversicherung (D.M. 22/09/2016). GDPR art. 10 für Daten zu Verurteilungen und Straftaten (besondere Rechtsgrundlage). Berufsgeheimnis art. 622 c.p. und art. 6 der Berufsordnung.
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